Eine erneute anwaltschaftliche Anfrage beim Landesverwaltungsgericht ergab, dass sich das Gericht bis zum Ende diesen Jahres mit der Frage der Einrichtung eines Versorgungswerks befassen wird. Damit wird eine endgültige Entscheidung zu den Möglichkeiten der Berliner Kammer sich einem Versorgungswerk anzuschließen getroffen.