Nachfolgend eine Stellungnahme vom Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung der Psychotherapeutenkammer Berlin zur Honorierung der Praktischen Ausbildung, der Praktischen Tätigkeit II in der jetzigen postgradua-len Psychotherapie-Ausbildung sowie Finanzierung der zukünftigen ambulanten Weiterbildung
Unter Federführung des Vorstandsmitglieds Heinrich Bertram hat die Kommission Bundesteilhabegesetz eine Stellungnahme zum gleichnamigen Gesetz entwickelt. Diese sowie weitere wichtige Informationen hierzu finden Sie hier ...
Psychotherapien, die im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V durchgeführt werden, nehmen stetig zu. Das Angebot an ambulanter Psychotherapie im kollektivvertraglichen System ist nicht ausreichend. Doch die Kassen weigern sich zunehmend, die Kosten für ambulante Therapien im Kostenerstattungsverfahren zu übernehmen. Aus diesem Anlass hat die PTK Berlin eine entsprechende Stellungnahme hierzu erarbeitet.
Der Gebrauch elektronischer Medien nimmt stetig zu und macht auch vor der Psychotherapie nicht Halt. Darum hielt der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Berlin es für nötig, Sorgfalts- und Qualitätskriterien für den Einsatz elektronischer Kommunikationsmedien in der Psychotherapie zu definieren. Die verabschiedete Stellungnahme finden Sie hier:
Am 30.11.2013 hat die Delegiertenversammlung einstimmig eine Stellungnahme zum Koalitionsvertrag beschlossen: Die Psychotherapeutenkammer Berlin begrüßt, dass sich die Koalitionspartner für die zukünftige Bundesregierung in ihren Verhandlungen ausführlich mit der Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland beschäftigt haben.
Die adäquate gesundheitliche Versorgung der älteren Menschen stellt eine große Herausforderung für die Zukunft dar. Neben der Altersstrukturentwicklung kommt das zunehmende Armutsrisiko im Alter hinzu, das sich negativ auf die psychische und die körperliche Gesundheit der zukünftigen Alten niederschlagen wird.