Psychotherapien, die im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V durchgeführt werden, nehmen stetig zu. Das Angebot an ambulanter Psychotherapie im kollektivvertraglichen System ist nicht ausreichend. Doch die Kassen weigern sich zunehmend, die Kosten für ambulante Therapien im Kostenerstattungsverfahren zu übernehmen. Aus diesem Anlass hat die PTK Berlin eine entsprechende Stellungnahme hierzu erarbeitet.
Share on