Die gesetzlichen Krankenkassen müssen zukünftig höhere Personalkosten, die Krankenhäusern aufgrund von Tariflohnsteigerungen entstehen, zur Hälfte finanzieren. Damit wird einem weiteren Personalabbau, der auch in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken in den letzten Jahren stattgefunden hat, entgegengewirkt. Das ist eine der wichtigen Neuerungen des Krankenhaus-Strukturgesetzes (KHSG), das im Bundestag verabschiedet wurde.