bptk.de: Anfang Juli trat der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf und zum Sonderbedarf in Kraft. Dabei lehnte der G-BA die Forderung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ab, einen Sonderbedarfstatbestand an fremdsprachiger Psychotherapie zu schaffen.