Ab dem 11.04.2017 tritt eine Änderung des §294a im SGB V in Kraft. Diese Änderung beinhaltet die Aufhebung der Mitteilungspflicht gegenüber den Krankenkassen im Falle von Missbrauch und sexueller Gewalt gegen Erwachsene, zu der ÄrztInnen und TherapeutInnen bisher angehalten waren.