Die Mitteilung gegenüber den Krankenkassen soll ab dem 11.4. nur noch mit Einwilligung der KlientInnen bzw. PatientInnen stattfinden. Im Verhältnis zwischen KlientIn und TherapeutIn soll dadurch vor allem ein Mehr an Klarheit und Sicherheit, sowie eine Stärkung der Selbstbestimmungsrechte der KlientInnen und PatientInnen geschaffen werden.
Anbei finden Sie zu Ihrer Information eine Presseerklärung der S.I.G.N.A.L. e. V. vom April 2017.