Der Bundesinnenminister plant, die Kritiker seiner Flüchtlingspolitik von Gutachten auszuschließen, mit denen die psychische Gesundheit von Asylsuchenden festgestellt wird. Mit seinem "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" sollen die Heilberufe von dieser Begutachtung ausgeschlossen werden, die bestens für die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen qualifiziert sind: die Psychologischen PsychotherapeutInnen und die Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen. Lesen hierzu die gemeinsame Stellungnahme der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) und der BPtK zum Referentenentwurf sowie die Pressemeldung der BPtK hierzu.