Seehofers "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" sieht u. a. vor, PsychotherapeutInnen von Gutachten zur Feststellung psychischer Erkrankungen bei Asylsuchenden auszuschließen. Nur noch ÄrztInnen sollen - unabhängig von ihrer Fachrichtung - Stellungnahmen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren verfassen dürfen. Die ist fachlich nicht zu begründen, stellt Dr. Munz, Präsident der BPtK, richtig fest. Des Weiteren sind die Kürzung von existenzsichernden Leistungen sowie die Ausweitung von Inhaftierungen vorgesehen. Bitte lesen Sie auch die Stellungnahme der BPtK hierzu.
Share on