Die Bundesregierung hat auf Initiative der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die Zulassungsverordnung für Ärzte geändert. Danach sind die Zulassungsausschüsse zukünftig verpflichtet, Psychotherapeuten, Ärzte und psychosoziale Einrichtungen zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Flüchtlingen zu ermächtigen. Die BPtK hat deshalb ihren Ratgeber für Psychotherapeuten, die eine Ermächtigung für die Versorgung von Flüchtlingen beantragen wollen, aktualisiert:
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen auf, sich für die kurzfristige Ermächtigung von Psychotherapeuten zur Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge einzusetzen.
Mindestens die Hälfte der Flüchtlinge in Deutschland ist psychisch krank. Meistens leiden sie unter einer posttraumatischen Belastungsstörung PTBS (40 bis 50 Prozent) oder unter einer Depression (50 Prozent). Auch bei Flüchtlingskindern in Deutschland sind Erkrankungen aufgrund traumatischer Erlebnisse besonders häufig. Jedes fünfte von ihnen ist an einer PTBS erkrankt. Das ist 15 Mal häufiger als bei Kindern, die in Deutschland geboren wurden. Dies sind die zentralen Inhalte des Standpunktes "Psychische Erkrankungen bei Flüchtlingen", den die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) heute vorstellte. Den kompletten Text und einen Überblick über traumatische Erlebnisse von Flüchtlingen finden Sie hier: