Die Psychotherapeutenkammer Berlin hat die Dienst- und Berufsaufsicht aller approbierten Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die Psychotherapieverfahren der approbierten Psychotherapeuten unterliegen engen wissenschaftlichen Kriterien. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verabreichen keine Medikamente. Zudem sind alle Psychotherapeuten dazu verpflichtet, regelmäßig Fortbildungen zu besuchen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung umzusetzen. Patienten können sich an die Psychotherapeutenkammer wenden, wenn sie Fragen zu Therapieverfahren haben oder wenn ihnen in ihrer Behandlung etwas ‚komisch’ vorkommt.
Michael Krenz: "Wir sind zutiefst bestürzt über diese Tat. Wir denken mit Mitgefühl an die Angehörigen der Opfer und an die Familie des vermeintlichen Täters. Sie werden mit den Folgen der Tat lange zu tun haben."
Pressekontakt:
Dr. Beate Locher, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, Psychotherapeutenkammer Berlin, Kurfürstendamm 184, 10707 Berlin, Tel. 030 887140-13, Locher@psychotherapeutenkammer-berlin.de
Viele Fragen stellen sich. Einige zentrale Fragen wollen wir im Folgenden aufgreifen:
Ist es üblich, dass im Rahmen von Psychotherapie psychoaktive Substanzen oder Medikamente verabreicht werden?
Medikamente dürfen nur von Arztlichen Psychotherapeuten nach strenger Indikation verabreicht werden. Die Berufsaufsicht über die Ärzte hat die jeweilige Ärztekammer. Psychologische Psychotherapeuten, für die wir als Kammer zuständig sind, dürfen keine Medikamente verabreichen. Bei dem im Fall von Hermsdorf verabreichten Cocktail handelt es sich wohl um eine selbst zusammen gemischte und illegal verabreichte Substanzen. Der Einsatz von Drogen ist in der Psychotherapie verboten und fachlich nicht gerechtfertigt.
Welche Verfahren gibt es im Rahmen der Psychotherapie?
Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren die Durchführung von sozial-rechtlich anerkannten Psychotherapieverfahren, zurzeit die Verhaltenstherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Analytische Psychotherapie. Jeder Psychotherapeut muss eine Approbation vorweisen: die staatliche Erlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie. Diese wird nach einem erfolgreich abgeschlossenen wissenschaftlichen Studium der Psychologie, (Sozial)Pädagogik und Medizin sowie einer wissenschaftlichen Psychotherapieausbildung an einem staatlich anerkannten Institut und einer Staatsprüfung erteilt. Danach kann der Psychotherapeut nach Prüfung der Kriterien durch den KV-Zulassungsausschuss zugelassen und mit eigener Praxis psychotherapeutisch tätig werden.
Gibt es Aufsichtsbehörden, die Psychotherapeuten in ihrem Handeln kontrollieren?
Laut Gesetz obliegt der Psychotherapeutenkammer wie der Ärztekammer die Berufsaufsicht über die approbierten Psychotherapeuten. Für zugelassene ärztliche Psychotherapeuten ist dies die Ärztekammer, für zugelassene psychologische Psychotherapeuten und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist dies die Psychotherapeutenkammer. Oberste Aufsichtsbehörde über die Berliner Kammern ist die Senatsverwaltung Berlin.
Wie ist die Berufsaufsicht organisiert?
Die Psychotherapeutenkammer Berlin sorgt dafür, dass sich ihre Mitglieder, die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, gegenüber ihren Patientinnen und Patienten und innerhalb der Psychotherapie persönlich/fachlich so verhalten, wie man es von Ihnen aus ethischen Gesichtspunkten und rechtlichen Grundlagen her erwarten kann.
Bereits mit der Approbation prüft das Landesamt für Gesundheit, ob ein Therapeut/eine Therapeutin über ein wissenschaftliches Studium (in der Regel in Psychologie, Medizin oder Pädagogik) und über eine mehrjährige Ausbildung in einem psychoanalytischen, tiefenpsychologisch fundierten oder verhaltenstherapeutischen Verfahren verfügt.
Die Psychotherapeutenkammer hält ihre Mitglieder zu regelmäßigen Fortbildungen und zur Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen an und kontrolliert sie.
Die Kammer schreitet aktiv ein, wenn sie Kenntnis über unseriöse Behandlungsformen erhält. In besonderen Fällen leitet sie ein berufsgerichtliches Untersuchungsverfahren ein.
Wie können sich Patienten schützen, damit sie nicht an unseriöse Psychotherapeuten geraten?
Die Psychotherapeutenkammer Berlin unterstützt Patienten bereits bei der Suche nach ausgebildeten und seriösen Behandlern. Über den Online-Suchdienst www.psycho-info.de können sich Patienten einen approbierten Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten suchen. Sie können sich aber auch an das Service-Telefon (Tel. 030 887140-20) der Kammer wenden und dort nach geeigneten Therapeuten und Therapieverfahren fragen. Zu welchen Zeiten das Servicetelefon be-setzt ist, erfahren Patienten ebenfalls über die Internetseite.
Was können Patienten tun, wenn ihnen in der Behandlung etwas nicht seriös erscheint?
Wenn Patienten unsicher sind, ob ein Grund für eine Beschwerde vorliegt oder sie wissen wollen, welche Rechte sie als Patient oder Patientin haben, können sie mit unserer Ombudsstelle Kontakt aufnehmen. Dort sind erfahrene Ombudsleute tätig, die im Auftrag der Kammer vertraulich und auf Wunsch anonym beraten. Patienten erreichen die Ombudsstelle unter der Telefonnummer 01803 003626 (9 Ct/Minute aus dem Festnetz der deutschen Telekom). Aktuelle Sprechzeiten und weitere Informationen der Ombudsstelle finden Patienten auf unserer Internetseite.
Patienten können sich auch schriftlich beschweren. Bei der Psychotherapeutenkammer können sie prüfen lassen, ob ein Verstoß gegen die Berufsordnung vorliegt und dieser geahndet werden muss. Ein Verstoß liegt zum Beispiel vor, wenn
- Zweifel an der Art und Weise der Ausübung von Psychotherapie bestehen,
- der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin das "Abstinenzgebot" missachtet, d.h. wenn er oder sie mit dem Patienten/der Patientin private Kontakt aufnimmt oder sexuelle Angebote macht,
- die Schweigepflicht gebrochen wird,
- der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin unrealistische Hoffnungen oder Versprechungen macht,
- der Therapeut bzw. die Therapeutin sich nicht respekt- und würdevoll gegenüber den Patienten verhält,
- Therapiesitzungen nicht störungsfrei durchgeführt werden usw.
In Streitfällen, bei schwerwiegenden Konflikten oder Verstößen gegen die Berufsordnung können Patienten eine Schlichtung beim Schlichtungsausschuss der Psychotherapeutenkammer beantragen. Hier wird man sich darum bemühen, eine gütliche Einigung zwischen Patient und dem Psychotherapeut bzw. der Psychotherapeutin herbeizuführen.