1. Versorgung in Berlin sicherstellen
Alle aktuellen epidemiologischen Befunde unterstreichen, dass die Häufigkeit psychischer Erkrankungen weiterhin hoch ist und bei bestimmten psychischen Erkrankungen sogar zunimmt. Psychische und psychosomatische Erkrankungen rangieren mittlerweile unter den 7 häufigsten Erkrankungsarten und gehören damit zu den "Volkskrankheiten". Wissenschaftliche Studien und die aktuellen Daten aller Krankenkassen belegen diese Feststellung.
Die derzeit geltende Bedarfsplanung täuscht eine Überversorgung im Bereich der Psychotherapie vor, die es nicht gibt. Die Verhältniszahlen der derzeitigen Bedarfsplanung basieren auf der Anzahl der am 31.8.1999 rechtswirksam zugelassenen Psychotherapeuten. Zu diesem Zeitpunkt waren in Berlin noch nicht alle Zulassungsverfahren derjenigen, die bereits vor dem 1.1.1999 GKV-Versicherte behandelt hatten und nach dem Übergangsrecht zuzulassen waren, abgeschlossen. Vor dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes gab es keine kalkulierbaren Bedingungen und keine Planungssicherheit für die Niederlassung. Von daher existierte keine flächendeckende psychotherapeutische Versorgung. Dieser Missstand wurde durch die Bedarfsplanung festgeschrieben.
Werden die Instrumente zum Abbau von Überversorgung nach den Vorgaben des neuen Versorgungsgesetzes umgesetzt, wären in Berlin 648 der 2113 Praxissitze von Psychologischen und Ärztlichen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vom Abbau bedroht. Dies wäre fast ein Drittel der sowieso schon zu wenigen Praxen in Berlin. Noch längere Wartezeiten und häufigere Überweisungen in Kliniken wären die Folgen dieser Entwicklung.
Um eine hochwertige ambulante psychotherapeutische Versorgung aufrecht erhalten zu können, fordert die Psychotherapeutenkammer Berlin zunächst wenigstens die Festschreibung der aktuell zugelassenen Praxen als Ist-Zustand, der zukünftig Berechnungsgrundlage sein soll (Stichtag 01.01.2012).
Eine dringend erforderliche Reformierung der Bedarfsplanung muss sich dann an den tatsächlichen Erkrankungszahlen der Menschen im Land Berlin orientieren. Sie muss wohnortnah und sektorübergreifend konzipiert sein.
2. Konkrete Verbesserung der Versorgung in Berlin
Landesarbeitsgemeinschaften zur Bedarfsplanung sollen verbindlich eingerichtet werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Bundesländer künftig ein Recht eingeräumt bekommen, ein sektorübergreifendes Gremium auf Landesebene zu schaffen, wobei dessen nähere Ausgestaltung und Besetzung ebenfalls den Ländern überlassen bleiben soll. Die Einrichtung von Landesarbeitsgemeinschaften zur Bedarfsplanung sollte nicht nur eine "Kann"-Vorschrift sein. Nach Ansicht der Psychotherapeutenkammer Berlin bietet ein Landesgremium sinnvolle Möglichkeiten, um nach realistischen und fachlich angemessenen Lösungen für die vorherrschenden Engpässe und Verteilungsprobleme innerhalb der ärztlichen und psychothera-peutischen Versorgung im Land Berlin zu suchen. Landesarbeitsgemeinschaften zur Bedarfsplanung können konkret Versorgungsziele festlegen und Maßnahmen empfehlen, die zur Erreichung dieser Ziele und zur Berücksichtigung sektorübergreifender Aspekte erforderlich sind. Die Psychotherapeutenkammer Berlin fordert ausdrücklich die Beteiligung an dieser Landesarbeitsgemeinschaft.
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Kontakt:
Dipl.-Psych. Dipl.-Päd. Michael Krenz (Präsident)
Dipl.-Soz. Brigitte Kemper-Bürger (Geschäftsführerin)
Psychotherapeutenkammer Berlin
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