Der erste Grundsatz, des von der Senatsverwaltung herausgegebenen Informationsschreibens zum Umgang mit den Auswirkungen der COVID-19 (Coronavirus)-Pandemie im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und des Kinderschutzes lautet: Leistungsabbrüche weitestgehend vermeiden
Alle Hilfen zur Erziehung (HzE), die in ambulanter Form, aufsuchend oder an einem festen Ort erbracht werden, sollen grundsätzlich nicht bzw. nicht vollständig ausgesetzt oder beendet werden. In Kinderschutzfällen sind die Hilfen weiterzuführen.
Die Leistungen der HzE fallen weiterhin nicht unter den Tatbestand sogenannter "vermeidbarer Sozialkontakte".
Wir bitten Sie dringend, dieses Schreiben zu beachten und verweisen auf die Nachricht der Kinderschutzhotline der DRK Kliniken Berlin auf unserer Website!