Zahlreiche Sonderregelungen während der Corona-Pandemie wurden aufgrund der momentanen Infektionslage bis 31. März 2021 verlängert. Dazu gehören die Regelungen zur telefonischen Konsultation, die unbegrenzte Durchführung von Videosprechstunden und Erstattung von Portokosten.
Weitere Informationen und alle verlängerten Sonderregelungen als Übersicht finden Sie auf der Website der KBV.