Das Patientenrechtegesetz soll als "Artikelgesetz" gestaltet werden, d.h. es wird kein eigenes Gesetzbuch geben, sondern Änderungen in bereits bestehenden Gesetzen.
Die vorgesehenen Regelungen: Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch, Förderung der Fehlervermeidungskultur, Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern, Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern, Stärkung der Patientenbeteiligung, Stärkung der Patienteninformation. Hier finden Sie die Pressemitteilung aus dem Bundesgesundheitsministerium sowie den Referentenentwurf zum Download
Ein Übersichtsartikel zu den geplanten Einzelheiten vom 01.11.2011