Die Kammer hat sich in den letzten Monaten umfangreich auf die Ausgabe des elektronischen Psychotherapeutenausweises (ePtA) vorbereitet und ist hierfür grundsätzlich bereit. Leider liegen die technischen und vertraglichen Voraussetzungen für die Zulassung der einzelnen Vertrauensdiensteanbieter (VDA) noch nicht vor, so dass die Ausgabe des ePtA durch die Kammer bisher nicht möglich ist. Der Antrag auf Ausstellung und Ausgabe des ePtA muss bei einem dieser VDA gestellt werden, den Sie dann auswählen können. Wir hoffen, dass die technischen und rechtlichen Grundlagen Anfang des Jahres 2021 geschaffen sind, um mit der Ausgabe der elektronischen Psychotherapeutenausweise noch im I. Quartal beginnen zu können.
Die wichtigsten Fragen rund um den ePtA haben wir in unseren FAQs zusammengestellt, welche Sie auf unserer Homepage unter https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/der-elektronische-psychotherapeutenausweis finden. Sollten Sie darüber hinaus noch Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gern während der Geschäftszeiten telefonisch zur Verfügung.
Betreffen Ihre Fragen den Praxisausweis (SMC-B) oder KIM (Kommunikation im Medizinwesen), bitten wir Sie, sich an die entsprechende Kassenärztliche Vereinigung zu wenden.