Die Videobehandlung und telefonische Beratung für Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) während der Corona-Pandemie sind weiter möglich. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Weitere Informationen sowie die gemeinsame Abrechnungsempfehlung zur mehrfachen Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie finden Sie auf der Website der BPtK.