Corona-Krise: Fortbildung als Online-Veranstaltung
Die Abteilung Fortbildung teilt mit, dass es während der Corona-Krise möglich ist, zertifizierte Fortbildungen mit Live-Charakter (z.B. Video-Online-Seminare zu einem bestimmten Zeitpunkt), die im Wesen einer Präsenzveranstaltung gleichzusetzen sind und in denen die Teilnahme zuverlässig kontrolliert werden kann, online durchzuführen. Dieses ist auch rückwirkend bei bereits zertifizierten Fortbildungen möglich. Folgende Voraussetzungen müssen dabei zwingend erfüllt werden:
- Terminveranstaltung
- Live-Veranstaltung
- Gesicherte Leitung
- Aktive Beteiligungsmöglichkeit der Teilnehmenden
- Gewährleistung einer Präsenzkontrolle
- Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit
Bei der Verwendung von elektronischen Kommunikationsmedien müssen die Nutzungsbedingungen des Mediums mit den Anforderungen an die Datensicherheit abgeglichen werden. Es dürfen nur solche Kommunikationsmedien genutzt werden, die über Server abgewickelt werden, die europäischen Datenschutzstandards genügen.
Bei der Beantragung und auf der Teilnehmerliste, die im Anschluss an die Veranstaltung bei der Kammer eingereicht wird, muss zudem vermerkt werden, dass die Veranstaltung über das Medium XXX erfolgt ist.
Diese Regelung gilt ab sofort und solange es die Gefährdungssituation erfordert.
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