Liebe Mitglieder,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund das Anliegen der PTK Berlin, der anderen Landeskammern und der BPtK aufgegriffen hat, die geltenden Sonderregelungen zur Durchführung von Psy-RENA-Nachsorgegruppen zu Zeiten der COVID-19-Pandemie anzupassen und den Vergütungssatz für Kleingruppen anzuheben.
Mitte Mai erreichten die BPtK aus mehreren Bundesländern Informationen von PsychotherapeutInnen, die Psy-RENA-Nachsorgegruppen anbieten. Nachdem die Nachsorgegruppen im Zuge der COVID-19-Pandemie zunächst ganz eingestellt wurden und lediglich Einzelsitzungen zulässig waren, wurden zuletzt von den Kostenträgern abweichend vom Psy-RENA-Konzept Kleingruppen mit bis zu 5 TeilnehmerInnen und einer Behandlungsdauer von 60 Minuten zugelassen. Vor dem Hintergrund der Veränderungen der Gruppengröße und -dauer wurde zugleich eine Abstaffelung der Vergütung auf 24,50 € je Gruppenmitglied und Sitzung vorgenommen. In Relation zum Behandlungsaufwand für die durchführenden PsychotherapeutInnen resultierten daraus erhebliche Einbußen bei der Honorierung der Leistungen.
Daraufhin hatte sich die BPtK am 25. Mai 2020 in einem Schreiben an die DRV Bund gewandt und sich für eine deutliche Anhebung der Vergütung der Psy-RENA-Nachsorgegruppen in Kleingruppen ausgesprochen.
Nach Beratung unseres Anliegens in der zuständigen Expertengruppe wurden wir inzwischen darüber informiert, dass von Seiten des DRV-Bund eine Empfehlung beschlossen wurde, nach der Psy-RENA Kleingruppensitzungen mit 4 bis 5 TeilnehmerInnen bei einer Mindestdauer von 60 Minuten künftig mit einem Vergütungssatz von 36,80 € pro RehabilitandIn und Gruppeneinheit abgerechnet werden können. Über die genauen Regelungen bezüglich der Vergütung der Psy-RENA-Kleingruppen werden die NachsorgetherapeutInnen – so die Ankündigung des DRV-Bund – zeitnah von den jeweiligen RV-Trägern in einem Rundschreiben informiert werden.
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