In den Praxen müssen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher ab Mittwoch einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Dies schreibt das geänderte Infektionsschutzgesetz vor, betont die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Dienstag in einer Mitteilung. Patienten seien von der Regel ausgenommen.
Nach dem Infektionsschutzgesetz (Paragraf 28b Absatz 2) könne der tägliche Antigentest eigenständig ohne Überwachung erfolgen. Alternativ seien zwei PCR-Tests pro Woche möglich.
Die KBV hat eigenen Angaben nach gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium eine Kostenübernahmeregelung für diese verpflichtenden Tests in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen gefordert. Derzeit würden für das Praxispersonal nach der Coronavirus-Testverordnung nur die Kosten für zehn Antigentests pro Person im Monat übernommen.
„Aufgrund der nunmehr täglichen Testpflicht müsse die Anzahl der kostenfreien Tests umgehend erhöht werden“, fordert die KBV. Vor dem Hintergrund aktueller Studien aus Israel wäre zudem zu prüfen, ob die Testpflicht in Arztpraxen bei dreimal geimpften Beschäftigten entfallen könne.
Die Arbeitgeber müssen die Testergebnisse dokumentieren und alle zwei Wochen an die zuständige Behörde melden (Paragraf 28b Absatz 3 Infektionsschutzgesetz). Details hierzu legt der jeweilige Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) fest. Positive Testergebnisse sind wie gewohnt meldepflichtig und bei einem Antigentest durch einen Bestätigungstest mittels PCR abzuklären.
Das komplette Infektionsschutzgesetz finden Sie hier.
Die Informationen der KBV zu dem Thema finden Sie hier.
Share on