Das meist kostenfreie Angebot ambulanter Psychotherapie und psychotherapeutischer Beratung finden Sie u. a. in Erziehungs- und Familienberatungsstellen, in Studienberatungen, in Ambulanzen psychiatrischer Krankenhäuser oder in psychotherapeutischen Abteilungen von Krankenhäusern sowie in Alkohol- und Drogenberatungsstellen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Beratungsstelle, ob zusätzliche Kosten anfallen und wer gegebenenfalls als Kostenträger in Betracht kommt.
Anders als bei Psychotherapien in Psychotherapiepraxen, die in der Regel über Krankenkassen finanziert werden (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und psychoanalytische Psychotherapie), können in Institutionen auch andere psychotherapeutische Verfahren angewandt werden (z. B. Paartherapie, Systemische Familientherapie, Gesprächspsychotherapie etc.).
In Beratungsstellen und Institutionen arbeiten neben den Psychologischen Psychotherapeut:innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen noch weitere Berufsgruppen, die ein psychotherapeutisches Verfahren bereichern können, wie zum Beispiel pädagogische oder sozialpädagogische Fachkräfte.
Kontaktaufnahme
Nutzen Sie unseren Online Suchdienst Psych-Info, unser Servicetelefon oder unsere Links zu Beratungseinrichtungen.
In der Regel genügt ein Telefonanruf, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen besteht unbedingte Schweigepflicht. Psychotherapie und psychologische Beratung können auf Wunsch der Ratsuchenden auch anonym erfolgen, d. h. es werden weder Namen noch Adressen notiert.
Allen Institutionen gemeinsam ist, dass
- Verfahren zur Qualitätssicherung durchgeführt werden,
- alle dort Tätigen einer Fachaufsicht unterstehen,
- die Behandlungen dokumentiert werden,
- die internen Prozesse und Strukturen den Klientinnen und Klienten auf Nachfrage offen gelegt werden,
- Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten den qualitativen Standards ihres Berufsstandes verpflichtet sind und ihr Handeln im Beschwerdefall auch gegenüber der Psychotherapeutenkammer rechtfertigen müssen.
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