Am Mittwoch, den 25.09.2019 fand in der International Psychonanalytic University IPU eine Veranstaltung des "Ausschusses Versorgung" zur Prüfung der Auslastung aller ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen durch die die KV Berlin, wie auch bundesweit alle anderen KVen, statt. Die Prüfung erfolgt gemäß den Änderungen durch das TSVG (SGB V § 95, Absatz 3) nach bundeseinheitlichen Kriterien. Auf Grundlage des Gesetzes sind wir zur Versorgung im Umfang des eigenen Versorgungsauftrages verpflichtet. Für Kassensitze mit einer zu geringen Auslastung kann dies den Entzug des hälftigen oder eines Viertels des Versorgungsauftrages oder, bei sehr geringer Auslastung, den Entzug des ganzen Kassensitzes zur Folge haben. Zugleich kommen auf 3,4 Mio. Menschen gerade einmal um die 2.000 PsychotherapeutInnen und in Berlin gibt es sogar mehr psychisch Kranke als im Bundesdurchschnitt. Und auch die neu geplante Bedarfsplanung verspricht keine positiven Aussichten für Berlin, das mit dem Verlust von psychotherapeutischen Kassensitzen rechnen muss. Über 400 Mitglieder kamen, um sich darüber zu informieren, wie Sie Ihren Sitz sichern und zu der Aufrechterhaltung der aktuellen Versorgungslage in Berlin beitragen können.
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