Deutschland
Sehr geehrte Kolleg*innen,
ab Januar 2025 kommt für alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA). Darin werden Gesundheitsdaten wie Befunde, Arztbriefe oder Röntgenbilder gespeichert. Die ePA ist für die Nutzung auf digitalen Endgeräten entwickelt worden. Das heißt, Patient*innen haben ihre Gesundheitsinformationen künftig immer auf ihrem Smartphone dabei oder auf dem PC oder Laptop.
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Patient*innen bestimmen, wer Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben soll. Im Zusammenhang mit der ePA ergeben sich jedoch eine Vielzahl von Fragen: Wie ist die elektronische Patientenakte aufgebaut? Wie wird sichergestellt, dass die sensiblen Gesundheitsdaten der Patient*innen geschützt sind? Welche Rechte haben Patient*innen in Bezug auf ihre elektronischen Daten? Welche Konsequenzen hat die Einführung der ePA für die psychotherapeutische Praxis?
Ablauf:
19:00-19:15 Uhr Begrüßung
Dr. Peter Tossmann, Mitglied des Vorstands der Psychotherapeutenkammer Berlin
19:15-19:45 Uhr Die eIektronische Patientenakte: Ein Überblick.
Charly Bunar, gematik GmbH
19:45-20:15 Uhr Die ePA in der psychotherapeutischen Versorgung
Dr. Alessa Jansen, Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
20:15-21:00 Uhr Fragen und Diskussion
Die Veranstaltung wird von der Psychotherapeutenkammer Berlin mit 3 Fortbildungspunkten zertifiziert.
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