Ein mit ca. 350 interessierten Mitgliedern und MedienvertreterInnen gefüllter Hörsaal der FU am 15. Mai belegte den Informationsbedarf hinsichtlich - rechtsmedizinischer Befunde bei Kindesmisshandlung, der Anwendung geltender Gesetze und des Umgangs mit Schweigepflicht in Kinderschutzfällen. Ziel der Informationsveranstaltung der Psychotherapeutenkammer Berlin war es, Unsicherheiten hinsichtlich der Handlungsmöglichkeiten und -verpflichtungen von Psychotherapeuten, Ärzten und anderen Fachkräften, wenn sie von Gewalt gegen Kinder erfahren oder ein Verdacht dahingehend sich erhärtet, auszuräumen und sachliche Aufklärung zu betreiben.