Für PP und KJP, die einen Trägervertrag mit der für den Bereich Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung haben, wird von dieser zum ersten Mal der im Rahmen der Qualitätsvereinbarung festgelegte Qualitätsbericht verlangt. Alle Inhaber von Trägerverträgen werden von der Senatsverwaltung angeschrieben und um Berichterstattung anhand eines einseitigen Musterberichts (s. Anhang) gebeten. Berichtszeitraum ist das Jahr 2010.