Das Bundesgesundheitsministerium verlangt Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Juni beschlossen wurde. Dies betrifft zum einen die Sprechstunde, die "nicht als Kann-Leistung" sondern verpflichtend einzuführen bzw. anzubieten sei sowie den Einsatz von Dokumentationsbögen in der ambulanten Psychotherapie. Anbei die zugehörige Pressemeldung der Bundespsychotherapeutenkammer.