Sehr geehrte Kolleg:innen, kognitive Verhaltenstherapie (KVT) mit Exposition und Reaktionsverhinderung (ERV) wird trotz zahlreicher Neuentwicklungen auch in der gerade aktualisierten S3-Leitlinie (AWMF) als Verfahren der ersten Wahl zur Behandlung der Zwangsstörung empfohlen. Dennoch scheint sie in …