Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat letzte Woche, noch unter Führung des alten Vorstands, ein Schreiben zur Umsetzung der Psychotherapie-Richtlinie in Berlin an alle vertragsärztlich zugelassenen Psychotherapeuten versendet. In dem anliegenden Meldebogen wurden alle Psychotherapeuten aufgefordert, detaillierte Angaben zur telefonischen Erreichbarkeit, zur Sprechstunde und zur Akutbehandlung zu machen. Aufgrund zahlreicher Rückfragen unserer Mitglieder zu den rechtlichen Grundlagen dieser Angaben hat die Psychotherapeutenkammer Berlin Kontakt zur Servicestelle der KV aufgenommen und die Auskunft erhalten, dass dieses Schreiben zur Zeit überarbeitet und aktualisiert wird.
Das Bundesgesundheitsministerium verlangt Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Juni beschlossen wurde. Dies betrifft zum einen die Sprechstunde, die "nicht als Kann-Leistung" sondern verpflichtend einzuführen bzw. anzubieten sei sowie den Einsatz von Dokumentationsbögen in der ambulanten Psychotherapie. Anbei die zugehörige Pressemeldung der Bundespsychotherapeutenkammer.