Ab 2016 werden durch die Berechnungsmethode des RSA besonders Krankenkassen, die sich für eine gute psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen einsetzen (beispielsweise bei ADHS) benachteiligt. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung und die ausführliche Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer.