Dokumentationshinweis
Für die Dokumentationspflicht der rechtzeitigen Antragstellung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung empfehlen wir, alle E-Mail-Benachrichtigungen der Vertrauensdienstanbieter aufzubewahren. Dies vor dem Hintergrund, dass bei erneuter Antragstellung die Historie des Antrags durch den Vertrauensdiensteanbieter überschrieben wird. Das bedeutet, dass die ursprüngliche Antragsstellung nicht mehr einsehbar und nachvollziehbar ist. Auch für die Psychotherapeutenkammer Berlin ist diese Historie nicht mehr sichtbar. Sofern Ihr Antrag die Psychotherapeutenkammer noch nicht erreicht hat, liegt dieser auch keine E-Mail-Benachrichtigung vor, so dass die Psychotherapeutenkammer die eigenständige Dokumentation empfiehlt.
T-Systems als weiterer Vertrauensdienstanbieter zugelassen
Nicht versäumen möchten wir mitzuteilen, dass ab 11. November 2021 mit T-Systems ein weiterer Vertrauensdienstanbieter an den Start geht. Den Link zum Antragsportal finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/die-vertrauensdiensteanbieter
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