Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
dem Vorstand und der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Berlin ist bewusst, dass viele von Ihnen den elektronischen Psychotherapeutenausweis benötigen und dringend auf den Beginn des Antragsverfahrens warten. Eine Beantragung des ePtA ist jedoch, vor allem aus technischen Gründen, leider immer noch nicht möglich.
Testphase noch nicht abgeschlossen
Die Berliner Psychotherapeutenkammer befindet sich derzeit mit einem der zukünftigen Vertrauensdiensteanbieter in einer Testphase, die für die Zulassung des Anbieters notwendig ist. Auch in den anderen Landespsychotherapeutenkammern finden zurzeit diese Tests statt.
Beantragung erfolgt nicht über die PTK Berlin
Sowie die Tests erfolgreich durchgeführt wurden und die Zulassung erfolgt ist, ist die Beantragung des elektronischen Psychotherapeutenausweises - über das entsprechende Online-Portal des Vertrauensdiensteanbieters - möglich. Wir werden Sie dann sofort sowohl persönlich als auch auf unserer Homepage hierüber informieren.
Aufgrund der vermehrten Anfragen, die in der Kammer eingehen, möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass der ePtA nicht bei der Psychotherapeutenkammer Berlin beantragt werden kann!!
Unsere FAQs zum ePtA
Bitte lesen Sie hierzu auch unsere FAQ https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/der-elektronische-psychotherapeutenausweis.
Auch die KBV hat in ihren Praxisnachrichten auf die Verzögerungen und technischen Probleme bei der Ausgabe des eHBA https://www.kbv.de/html/1150_51706.php hingewiesen.
Sollten Sie weitere Fragen rund um den elektronischen Psychotherapeutenausweis haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an mitgliederservice@psychotherapeutenkammer-berlin.de oder melden sich telefonisch während unserer Geschäftszeiten.
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