Eine Kopie des Änderungsgesetzes ist beigefügt.
Zum 1.7. ist das Sechste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 285) in Kraft getreten. Damit gilt das Gesetz jetzt auch für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.
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