In das Wählerverzeichnis sind alle Kammermitglieder eingetragen, die zur Wahl der 3. Delegiertenversammlung 2009 wahlberechtigt sind.
Nicht wahlberechtigt sind gemäß § 3 der Wahlordnung Kammermitglieder, die nach § 8 Abs. 2 des Berliner Kammergesetzes ausgeschlossen sind, also Personen
- die das aktive Kammerwahlrecht infolge eines Rechtsurteils nicht besitzen;
- denen zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt worden ist;
- die aufgrund von Schuldunfähigkeit nach §§ 20, 63 Strafgesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 08.04.2009 bis 22.04.2009 in der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Berlin für alle Kammermitglieder zu folgenden Öffnungszeiten aus:
Montag 09:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 14:00 Uhr
Freitag 09:00 - 14:00 Uhr
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
Ein Kammermitglied, das das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies durch Einspruch geltend machen. Der Einspruch muss bis zum 29.04.2009 in der Kammer schriftlich eingegangen sein und ist unter Beibringung von Beweismitteln zu begründen.
Personen, die in das Wählerverzeichnis nicht eingetragen sind, jedoch die Wahlberechtigung besitzen, können noch bis zur Versendung der Wahlunterlagen in das Wählerverzeichnis nachgetragen werden. Streichungen aus dem Wählerverzeichnis sind bis zum Beginn des Wahlzeitraumes bei Verlust der Kammermitgliedschaft oder bei Ausschluss vom Wahlrecht (s.o.) vorzunehmen.
Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss. Zu der Verhandlung sind die Kammermitglieder zu laden, die einen Einspruch eingelegt haben oder die durch die Entscheidung unmittelbar betroffen werden könnten. Wenn die geladenen Personen nicht erschienen sind, wird aufgrund der Aktenlage entschieden. Die Entscheidung ist den betroffenen Kammermitgliedern unverzüglich mitzuteilen.