Mehrfach haben Mitglieder in den vergangenen Monaten die DGVT-Rechtsberatung in Anspruch genommen, weil sie auf eine entsprechende Offerte hereingefallen sind. Diese Firmen senden per Post oder per Fax ein Schreiben, das auf den ersten Blick wie ein Datenkontrollblatt aussieht, in dem Angaben zu Praxis und Person bereits eingetragen sind. Die Empfänger werden aufgefordert, die Daten zu kontrollieren, gegebenenfalls zu ergänzen und das Blatt zurückzuschicken. Der Unterschied zu einem eventuell gewünschten Eintrag in den "Gelben Seiten" der Deutschen Telekom ist dem Schreiben nicht ohne weiteres anzusehen. Die DGVT empfiehlt Mitgliedern, die in gutem Glauben unterschrieben haben, umgehend zu reagieren und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten (Brief per Einschreiben mit Rückschein).
Vorsicht ist bei Post oder Faxen angesagt, die einen Eintrag in ein "Brachenbuch" oder ein "Online-Verzeichnis" anbieten. Dahinter verbergen sich meist Unternehmen, die sehr hohe Gebühren für wenig Gegenleistung kassieren.
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