Von den rund 200.000 Menschen, die 2014 in Deutschland Asyl suchten, benötigen deshalb rund 80.000 eine Behandlung. Von ihnen erhalten jedoch tatsächlich nur circa fünf Prozent eine Psychotherapie. Und das, obwohl Psychotherapie für PTBS nach Leitlinien die empfohlene Behandlungsmethode ist. Die Behandlung von psychisch kranken Flüchtlingen übernehmen im Wesentlichen die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer. Sie führen rund 3.600 Psychotherapien pro Jahr durch. Die Zentren finanzieren sich jedoch bisher nicht über die gesetzliche Krankenversicherung, sondern über andere, häufig befristete öffentliche Mittel. "Die Flüchtlingszentren sollten in ausreichendem Umfang Psychotherapie für Flüchtlinge anbieten können", fordert BPtK-Präsident Munz. "Dafür sollten die Psychotherapeuten, die in diesen Zentren arbeiten, ermächtigt werden, mit der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen."
Niedergelassene Psychotherapeuten können nur begrenzt zur Versorgung von psychisch kranken Asylsuchenden beitragen. Bei ihnen bestehen Wartezeiten auf ein erstes Gespräch von durchschnittlich drei Monaten. Außerdem finanziert die gesetzliche Krankenversicherung keine Dolmetscher, ohne die eine Psychotherapie bei Flüchtlingen meist nicht möglich ist.