Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Landespsychotherapeutenkammern befinden sich aktuell mit mehreren Anbietern in der letzten Phase der Vorbereitung zur Ausgabe des elektronischen Psychotherapeutenausweises (ePtA). Im bisherigen Verlauf hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der erforderlichen Anforderungen bei den Anbietern aus unterschiedlichen Gründen mit teilweise erheblichen Schwierigkeiten und Verzögerungen verbunden ist. Hinzu kommt, dass von Seiten des Gesetzgebers und der Gematik die Voraussetzungen und Anforderungen im laufenden Vorbereitungsprozess immer wieder geändert wurden, so dass die Arbeiten zur Umsetzung der Anforderungen an den ePtA mehrfach grundlegend ergänzt und geändert werden mussten. Vor diesem Hintergrund kann bisher noch kein verbindlicher Termin für den Ausgabestart genannt werden und die Kammermitglieder werden deshalb zu Beginn des 2. Quartals 2021 noch nicht über den ePtA verfügen können.
Die PTK Berlin und die BPtK setzen sich intensiv dafür ein, dass den Kammermitgliedern durch diese Verzögerungen keine Nachteile entstehen. Die BPtK hat sich deshalb mit einem dringenden Appell an das Bundesministerium für Gesundheit und an die Kassenärztliche Bundesvereinigung gewandt.
Sobald ein Ausgabebeginn für den ePtA feststeht, werden die Kammermitglieder umgehend informiert.
Wir bedauern diese Entwicklung und möchten darauf hinweisen, dass die PTK Berlin alle organisatorischen, personellen und technischen Vorbereitungen getroffen hat, um mit der Ausgabe sofort beginnen zu können, wenn die o. g. Schwierigkeiten beseitigt sind.