Die Behandlung in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern sowie Fachabteilungen soll sich zukünftig an Leitlinien orientieren. Die dafür notwendige Mindestausstattung an Personal soll verbindlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss(G-BA) vorgegeben werden. Das geht aus den Eckpunkten hervor, die das Bundesministerium für Gesundheit zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems vorgelegt hat. Sie sollen noch 2016 gesetzlich umgesetzt werden. Der Umstieg der Krankenhäuser soll ab 2017 verpflichtend werden. Damit ist eine wesentliche Forderung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erfüllt. Hier geht es zur Pressemeldung der BPtK
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