Ein Viertel der Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie verfügt nicht über ausreichend ärztliches und psychotherapeutisches Personal, um die Vorgaben der Psych-PV zu erfüllen. Besonders dramatisch ist die Situation in der Pflege. Nur knapp die Hälfte der psychiatrischen Krankenhäuser verfügt noch über ausreichend Pflegepersonal, gemessen an der Psych-PV. Nun ist der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, bis zum 30. September 2019 verbindliche Personalvorgaben für eine leitlinienorientierte Versorgung in den Einrichtungen zu beschließen. Außerdem müssen die Kliniken ab dem 1. Januar 2017 gegenüber den Kostenträgern nachweisen, ob sie die Gelder, die sie für Personal verhandelt haben, auch vollständig für diesen Zweck verwendet haben. Dies wird Transparenz darüber, mit welchem Personal Patienten in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern behandelt werden, schaffen.
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