Unser Kammermitglied erhielt vom "Telefonbuchverlag" in Kösching ein Angebot für einen kostenlosen Brancheneintrag, mit der Bitte um Datenkorrektur. Das Mitglied hat aber, als es die falsch geschriebene E-Mail-Adresse verbessert hatte und dies mit einer Unterschrift versehen wieder an den Absender zurückgeschickt hatte hiermit einen kostenintensiven Vertrag mit zweijähriger Laufzeit abgeschlossen.
Wie sieht ein solch unseriöses Angebot aus?
Oft beginnt und endet das Kleingedruckte mit den Worten " Wir werden einen kostenlosen Grundeintrag vornehmen. …. Auch dieser Eintrag ist für Sie kostenlos. Im Fließtext versteckt lauert dann aber der Vertrag: "Wünschen Sie einen hervorgehobenen Premiumeintrag, so ist diese Formular zu unterzeichnen und an uns zurückzusenden…. Die Kosten belaufen sich hierfür auf 830 Euro jährlich ...".
Wie in diesem Beispiel ist meist ein Fehler in den "Korrekturbogen" eingebaut, sodass Sie verleitet sind, den Bogen schnell zu korrigieren.
Die Kammer warnt Ihre Mitglieder daher aus gegebenem Anlass erneut:
- Prüfen Sie Anbieter und Formulare genauestens!
- Lesen Sie aufmerksam das Kleingedruckte auch auf Folge- und Rückseiten oder im Angebotstext!
Was tun im Schadensfall? Wir empfehlen:
- Zunächst: widerrufen Sie schriftlich und fechten Sie die Rechnung wegen arglistiger Täuschung an.
- Handelt es sich um einen Betrugsversuch, scheuen Sie sich nicht, Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu stellen.
- Suchen Sie sich rechtsanwaltliche Hilfe, spätestens wenn Post vom Gericht in Form von Klage oder Mahnbescheid ins Haus flattert.
Und bitte informieren Sie uns - die Psychotherapeutenkammer Berlin - über entsprechende Vorfälle und Erfahrungen mit dem Vorgehen gegen solche Firmen, um einen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten.