Bereits im Mai berichtete die Kassenärztliche Bundervereinigung von einer Gebührenerhöhung der Unfallversicherung ab 1. Juli 2024. Dabei hatte die KBV eine lineare Honorarsteigerung über fünf Jahre ausgehandelt. Die höhere Vergütung kommt Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zugute, die für die gesetzliche Unfallversicherung tätig sind. Sie gilt für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen, die nach dem ärztlichen Leistungs- und Gebührenverzeichnis beziehungsweise dem Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung, berechnungsfähig sind.
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