Damit entstand die Frage, wie mit den Straftätern umgegangen werden soll, bei denen nachträglich eine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Die Antwort der Bundesregierung ist das "Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter", das im Bundestag verabschiedet werden soll. Danach ist es möglich, diese Straftäter zukünftig in "geschlossene medizinisch-therapeutische Einrichtungen" einzuweisen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt vor einem Missbrauch von Einrichtungen für psychisch kranke Menschen. Siehe
Dokumente
101201_therapieunterbringungsgesetz.pdf
(PDF, 29.85 kb)
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