Jeder Patient bekommt zum Abschluss der Psychotherapeutischen Sprechstunde eine individuelle Patienteninformation auf dem Formular PTV 11. Diese enthält einen Befundbericht mit Ergebnissen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Kreuzen Psychotherapeuten darauf ab Oktober an, dass eine ambulante Psychotherapie "zeitnah erforderlich" ist, hat der Patient Anspruch darauf, von den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) innerhalb von vier Wochen einen Termin für eine probatorische Sitzung vermittelt zu bekommen.
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