Liebe Mitglieder,
vom 17.11.2020 zunächst befristet bis zum 31.12.2020 ist die mehrfache Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen, je vollendete 10 Minuten, möglich. Dies teilte die BPtK auf ihrer Website mit. Eine vollständige gemeinsame Abrechnungsempfehlung finden Sie im u.s. PDF.
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