Wie die BPtK bereits am 22.11.2019 informierte, ist zukünftig auch die Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen. Bereits 2008 hatte der Wissenschaftliche Beirat die Systemische Therapie als psychotherapeutisches Verfahren sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche anerkannt. Sie kann als Kurzzeittherapie zweimal zwölf Therapiestunden dauern, eine Langzeittherapie bis zu 48 Stunden. Die Abrechnungsdetails müssen noch geregelt werden.
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