Ab 1. April 2017 können PsychotherapeutInnen in ihren Praxen Sprechstunden anbieten, so dass ohne lange Wartezeiten Erstberatungen in Anspruch genommen werden können. Auch kurzfristige Interventionen werden erleichtert. Bitte lesen Sie dazu die Pressemeldung der BPtK, die auch eine Ansicht des Ablaufs enthält. Zudem stellen wir Ihnen eine Übersicht der KBV zur Verfügung, auf der die Konsequenz der Psychotherapie-Richtlinienreform übersichtlich dargestellt ist sowie den Link zu den Originaltexten des Gemeinsamen Bundesausschusses. Am 24.09. werden wir diese Thematik ausführlich auf unserem LPT behandeln.
Share on