In diesem Schreiben wird die Meinung der gewählten Berliner Vertreter der Profession formuliert: "Es besteht Konsens, dass die Berechnung des ideellen Praxiswertes nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen muss. Dies ist ein Gebot der Fairness gegenüber den nachfolgenden KollegInnen. Die Kammer vertritt alle Miglieder und ist zum Ausgleich verpflichtet."
Sollten Sie in den Preisverhandlungen Unterstützung brauchen oder auch beim Zulassungs- oder Berufungsausschuss Argumentationshilfe benötigen, können sich das Schreiben herunterladen und ihren Unterlagen beifügen.