Die Wahl erfolgt gemäß § 10 der Wahlordnung erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die beim Wahlausschuss einzureichen sind. Jeder Wahlvorschlag muss mindestens fünf Bewerberinnen oder Bewerber enthalten.
Für das Einreichen der Wahlvorschläge ist das
zu verwenden. Wichtig: den Wahlvorschlag muss jede Bewerberin und jeder Bewerber handschriftlich unterzeichnen und damit versichern, dass sie oder er sich mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden erklärt.Bitte beachten Sie auch, dass Bewerberinnen und Bewerber nur in einem Wahlvorschlag kandidieren. Personen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist in mehreren Wahlvorschlägen kandidieren, werden nicht zur Wahl zugelassen - ihre Namen werden aus allen Wahlvorschlägen gestrichen.
Versehen Sie nach Möglichkeit Ihren Wahlvorschlag mit einem treffenden Kennwort. Damit erleichtern Sie den Wählerinnen und Wählern die Unterscheidung zu anderen kandidierenden Listen.