Seit dem 1. Januar 2025 können psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen teilweise per Video erfolgen. Darauf einigten sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung. Mindestens 50 Minuten müssen jedoch weiterhin im persönlichen Kontakt stattfinden, wobei die erste Sitzung vorzugsweise ebenfalls in Präsenz erfolgen soll. Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung erfordern weiterhin direkten Kontakt, gemäß den Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie und Berufsordnung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BPtK.