Mehr zu den Inhalten der Anhörung und den Parteianträgen zum Thema finden Sie unter: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw20-pa-gesundheit-639938
Auszug:
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit ihrem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung der Forderung nach einer Neuregelung der Psychotherapeutenausbildung in Form eines wissenschaftlichen Masterstudiums, das Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist, nach. Die Regierung greift Anregungen des Berufsstandes auf und regelt eine aktualisierte Ausbildung, die sich vom bisherigen Ausbildungsweg zum Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten sowie des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten unterscheidet. Es solle ein hohes Ausbildungsniveau über die gesamte Ausbildung hinweg sichergestellt werden. Eine Weiterbildung, die der Qualität der psychotherapeutischen Berufsausübung dient, soll sich an das Studium anschließen.
Vorgesehen wird ein fünfjähriges Hochschulstudium, das Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist, mit der der Zugang zum Beruf eröffnet wird. Neben psychologischen Inhalten sollen weitere Bezugswissenschaften in das Studium integriert werden können. Am Ende steht eine staatliche Prüfung, die bundeseinheitlich der Feststellung dient, dass jeder einzelne Berufsangehörige zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Patientenbehandlung in der Lage ist. Die Prüfungsform stellt die Handlungskompetenzen, auf die es bei der Berufsausübung ankommt, in den Mittelpunkt der Prüfung. Für die gesetzliche Krankenversicherung können aus dem Gesetz ab 2026 Mehrausgaben in Höhe eines unteren bis mittleren dreistelligen Millionenbetrages entstehen, heißt es in dem Gesetzentwurf.