Vor wenigen Tagen wurde dem Änderungsantrag zum „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) zugestimmt. Dies, obwohl sich hieraus gravierende Probleme für eine angemessene Vergütung von PiA und zukünftigen Psychotherapeut:innen in Weiterbildung ergeben.
Hierzu hat die Psychotherapeutenkammer Berlin auf der 76. Delegiertenversammlung am 15.06.2021 nachfolgende Resolution verabschiedet.